Beitragsordnung


TSV-Heimsheim 1904 e.V.

Auf der Wanne 1

71296 Heimsheim

Beitragsordnung gemäß § 5 der Vereinssatzung

 

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Errichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

 

2. Der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühren und die Umlagen werden von der Delegiertenversammlung beschlossen. Die festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird. Die Delegiertenversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festlegen.

 

3. Der jährliche Mitgliedsbeitrag an den Verein beträgt: näheres dazu unter dem Menüpunkt "MITGLIEDSBEITRAG".

 

4. Sozialhilfeempfängern und finanziell schwächer gestellten, kann auf Antrag und nach Beschlussfassung der Vorstandschaft Beitragsermäßigung/ Beitragsnachlass oder Beitragsfreistellung auf Zeit gewährt werden.

 

5. Anträge auf Änderung der Beitragsklasse sind mit entsprechendem Nachweis der Mitgliederverwaltung vorzulegen.

 

6. Nach Eintritt der Volljährigkeit hat das Mitglied das Recht die Mitgliedschaft unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten schriftlich zu kündigen.

 

7. Minderjährige Vereinsmitglieder werden mit dem Eintritt der Volljährigkeit automatisch als erwachsene Mitglieder im Verein geführt und betragsmäßig veranlagt.

 

8. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein laufend über Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen schriftlich zu informieren. Dazu gehört insbesondere:

a) die Mitteilung von Anschriftenänderungen

b) Änderungen der Bankverbindungen

c) Mitteilung von persönlichen Veränderungen, die für das Beitragswesen relevant sind ( z.B. Beendigung der Schulausbildung, ect ).

d) Nachteile, die dem Mitglied dadurch entstehen, dass es dem Verein die erforderlichen Änderungen nach Ziff. c) nicht mitteilt, gehen nicht zu Lasten des Vereins und können diesem nicht entgegengehalten werden.

 

9. In dem Mitgliedsbeitrag ist die Sportversicherung des WLSB enthalten.

 

10. Der Einzug des Mitgliedsbeitrags erfolgt durch Abbuchungsverfahren über EDV zum 1. April jeden Jahres. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.

 

Bankverbindung:

Bank: Volksbank Region Leonberg

Beitragskonto des Vereins: IBAN: DE 94 6039 0300 0016 1050 10

 

11. Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren per EDV nicht teilgenommen haben, entrichten ihre Beiträge bis spätestens 1. April jeden Jahres auf das genannte Beitragskonto. Zur Deckung der Mehrkosten und bei Beitragsversäumnissen sind zusätzlich mindestens 5,-- € zu bezahlen. Bei Mahnungen werden Mahngebühren erhoben.

 

12. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Mitgliedsbeitrag, ab 1. Juli der halbe Mitgliedsbeitrag zu entrichten.

 

13. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss bei der Mitgliederverwaltung bis zum 30. September schriftlich erklärt werden.

 

14. Abteilungen können zur Deckung von Mehrausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung Abteilungsbeiträge, Umlagen und Aufnahmegebühren erheben. Sie sind mit der Vorstandschaft abzustimmen und den Mitgliedern bei Eintritt in die Abteilung bekanntzugeben.

 

15. Für zusätzliche Sportangebote gelten gesonderte Gebühren.

 

16. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV).

Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem EU-Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet bzw. gespeichert.

 

Heimsheim, den 01. März 2014

Mitgliedsbeitrag


Der jährlich zu entrichtende Mitgliedsbeitrag ist der nachfolgenden Auflistung zu entnehmen:

 

A  C  H  T  U  N  G: Für Neubürger ist das 1. Kalenderjahr beim TSV Heimsheim kostenfrei!!!

BEITRAGS-KLASSE


1

 

 

 

2

 

 

 

 

3

 

 

4 

 

 

5

 

 

 

6

 

MITGLIEDERART


Kinder, Schüler/Jugendliche unter 18 Jahre und Schüler über 18 Jahre

 

 

3. Kind einer Familie 

 

weitere Kinder einer Familie

 

 

Erwachsene über 18 Jahre

 

 

Familienbeitrag: Ehepaar, Ehepaar mit Kinder, ein Elternteil mit Kinder sowie gleichgestellte Lebenspartnerschaften

 

Auszubildende, passive Mitglieder auf Antrag, Rentner auf Anfrage, Personen zw. 18 - 27 Jahre die sich in Ausbildung / im Studium / im FSJ / im Bundesfreiwilligendienst

 

Ehrenmitglieder

BEITRAGSHÖHE IN €/JAHR


54,00 €/Jahr

 

 

 

12,00 €/Jahr

 

frei 

 

 

96,00 €/Jahr

 

 

140,00 €/Jahr

 

 

70,00 €/Jahr

  

 

 

frei


 

Aufnahmegebühr   - zur Zeit -   keine.

 

Gültig ab 01.01.2023

LEITFADEN ZUM UMGANG MIT LEBENSMITTELN


Unter dem Menüpunkt "FORMULARE" ist ab sofort der "Leitfaden für den Umgang mit Lebensmitteln auf Vereins- und Strassenfesten sowie das  Merkblatt zur Vermeidung von Lebensmittelinfektionen" zum herunterladen verfügbar!

Dieser gibt Veranstaltern von Vereins- und Strassenfesten Hinweise zum sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln - insbesondere leicht verderblichen Lebensmitteln - und auch zur Warenkunde. Darüber hinaus wird auf lebensmittelrechtliche Vorschriften hingewiesen.

RESTAURANT "ADRIA"


Aktuelle Öffnungszeiten:

Montag: Ruhetag 

Dienstag-Freitag: 17:00 Uhr - 23:00 Uhr

Samstag: 15:00 - 00:00 Uhr

Sonn- und Feiertage: 11:00 - 21:00 Uhr

 

Telefon:     +49(0) 7033-523 911 1

Speisekarten und aktuelle Tagesgerichte sind unter den nachfolgenden Link zu finden:

 

http://www.adria-heimsheim.de/